In Hessen können Gewächshäuser bis 30 m³ unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden, müssen jedoch Abstandsregelungen einhalten und dürfen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden. Bei Errichtung im Außenbereich ist unabhängig von der Größe eine Baugenehmigung erforderlich....